Nutzungsbedingungen

May 4, 2020 Admin Sonstiges 1 Minute, 19 Sekunden
  1. Gegenstand ist die unentgeltliche Nutzung des INOSOFT Authentication Provider Applikation, die als Web- oder mobile Applikation (nachfolgend "Anwendung") abgerufen werden kann. Sämtliche Daten werden auf einem Server der INOSOFT AG gespeichert.

  2. Die Anwendung steht mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel zur Verfügung. Bei erforderlichen Wartungsarbeiten erfolgt eine rechtzeitige Information. Wir sind nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten verantwortlich.

  3. Bei der Nutzung der Anwendung sind alle Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Insbesondere dürfen keine Daten oder Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken und Links etc.) verwendet werden, die gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen.

  4. Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen dürfen in der Anwendung nicht verwendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

  5. Wir sind berechtigt, Bilder oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, dass durch die Veröffentlichung in der Anwendung gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.

  6. Die INOSOFT AG ist von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freigestellt, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen uns wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die innerhalb der Anwendung eingestellten Inhalte geltend machen.

  7. INOSOFT übernimmt keinerlei Verantwortung für die von Nutzern der Anwendung eingegebenen Texte, bereitgestellten Inhalte, Bilder, Daten, Informationen oder Inhalte auf verlinkten Websites.

  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.